Antwortdatum: 08.11.2024
Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) sind meist interaktive Telemedien ohne linearen Sendebetrieb. Der Medienstaatsvertrag und Jugendschutz (JMStV) greifen, wenn Inhalte jugendgefährdend sein könnten. Ob es Rundfunk ist, hängt von linearer Ausstrahlung ab. Die meisten VR/AR-Angebote sind On-Demand, daher Telemedien. Trotzdem gelten Kennzeichnungs-, Datenschutz- und Jugendschutzvorschriften.