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Wie sieht die verfahrensrechtliche Seite aus, wenn man gegen unlautere Werbung klagt?

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Frage vom Besucher

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19.12.2024

Gerichtsort, Beweislast?

Website-Administration 22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024

Das Landgericht (als erste Instanz) ist zuständig. Der Kläger, also Mitbewerber oder Verband, muss darlegen und beweisen, dass ein Verstoß gegen UWG vorliegt. Oft reicht Dokumentation der Werbung, Screenshots oder Zeugen. Bei Eilbedürftigkeit wird einstweilige Verfügung beantragt, es erfolgt eine summarische Prüfung. Ist der Verstoß eindeutig, erlässt das Gericht ohne mündliche Verhandlung die EV. Dann kann der Beklagte Widerspruch einlegen oder im Hauptsacheverfahren bestreiten.

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