Antwortdatum: 22.11.2024
Grüne PPAs für Offshore-Wind setzen ein eigenwirtschaftliches Projekt voraus, das keine EEG-Vergütung beansprucht oder über Ausschreibungen gefördert wird. Die rechtliche Grundlage bildet das WindSeeG, kombiniert mit dem EnWG und EEG. Der Betreiber muss beim Ausschreibungsverfahren teils auf staatliche Zuschläge verzichten, um frei am Markt agieren zu können. Offshore-Projekte benötigen zudem Genehmigungen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Der direkte Stromverkauf per PPA ist zulässig, jedoch müssen Netzanbindungskosten, Netzentgelte und Bilanzkreisverträge geklärt sein. Offshore erfordert hohe Investitionen, sodass PPAs häufig über lange Laufzeiten geschlossen werden, um die Finanzierung abzusichern.