Antwortdatum: 19.01.2025
Nicht jede Fehldiagnose ist gleich ein Behandlungsfehler, denn Medizin beruht oft auf Wahrscheinlichkeiten. Haftung setzt voraus, dass ein sorgfältiger Arzt unter denselben Umständen anders diagnostiziert hätte. War die Diagnose methodisch unzureichend, kann es haftungsrelevant sein. Im Prozess prüfen Gutachter, ob der Diagnosestandard verletzt wurde.