Antwortdatum: 04.12.2024
Sponsoringverträge sind Mischformen aus Werk-, Dienst- und Werbevertrag. Der Sponsor zahlt Geld oder Sachleistungen und erhält Werberechte (z.B. Trikotwerbung, Bandenwerbung, Namensrechte). Der Gesponserte verpflichtet sich, bestimmte Präsenz und Werbewirkung zu bieten. Meist werden diese Verträge frei verhandelt, enthalten aber Klauseln zu Logo-Platzierung, Laufzeit, Rücktrittsklauseln oder Bonuszahlungen bei Erfolgen.