Antwortdatum: 04.11.2024
Zugaben und Rabatte sind nach UWG grundsätzlich zulässig, seit die Rabattgesetzgebung liberalisiert wurde. Aber sie dürfen nicht irreführend sein oder aggressiv wirkend. Beschränkt man z.B. die Zugabe auf 'nur heute' ohne Tatsachenbasis, ist das unlauter. Auch darf eine Zugabe nicht so gestaltet sein, dass der Hauptzweck (Kauf) überdeckt wird. Grundsätzlich besteht aber viel Freiheit bei Werbeaktionen, solange es nicht täuscht oder Mitbewerber unangemessen benachteiligt.