Antwortdatum: 26.12.2024
Privatkliniken benötigen eine Zulassung nach Landeskrankenhausrecht, müssen Hygiene- und Fachstandards erfüllen. Sie erhalten ggf. keine öffentliche Finanzierung. Man differenziert, ob sie Kassenpatienten behandeln wollen, dann braucht es Versorgungsvertrag. Sonst finanzieren sie sich durch Privatliquidation. Die Anforderungen an medizinische Qualität und Bauvorschriften sind ähnlich.