Antwortdatum: 19.11.2024
Das Geoblocking-Verbot (EU 2018/302) untersagt ungerechtfertigte geografische Beschränkungen: Onlinehändler dürfen EU-Kunden nicht den Kauf verwehren oder anders behandeln, nur weil sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen. Das soll den Binnenmarkt stärken. Ausnahmen gibt es, z.B. unterschiedliche Mehrwertsteuer. Wer aber pauschal Kunden aus bestimmten Ländern blockt, kann abgemahnt werden. Es zählt zum europäischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, nicht rein UWG.