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Wie unterscheiden sich Charterflüge, Linienflüge und Billigflüge im Reiserecht?

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Frage vom Besucher

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21.11.2024

Habe ich jeweils unterschiedliche Ansprüche bei Verspätungen?

Website-Administration 25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024

Grundsätzlich gilt die Fluggastrechteverordnung für alle Flüge ab/nach EU-Flughäfen, egal ob Charter, Linie oder Low-Cost. Die Entschädigungsansprüche differieren nicht nach Flugtyp, sondern nach Verspätungsdauer und Entfernung. Charterflüge sind oft Teil einer Pauschalreise, sodass zusätzlich das Reiserecht und die Veranstalterhaftung greifen.

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