Antwortdatum: 25.11.2024
Grundsätzlich gilt die Fluggastrechteverordnung für alle Flüge ab/nach EU-Flughäfen, egal ob Charter, Linie oder Low-Cost. Die Entschädigungsansprüche differieren nicht nach Flugtyp, sondern nach Verspätungsdauer und Entfernung. Charterflüge sind oft Teil einer Pauschalreise, sodass zusätzlich das Reiserecht und die Veranstalterhaftung greifen.