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Wie unterscheiden sich die Rechte in Ferienregionen außerhalb der EU?

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Frage vom Besucher

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26.11.2024

Wenn ich z.B. in die Türkei reise und mit dem Veranstalter Streit habe, ist deutsches Recht anwendbar?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Bei einer Pauschalreise mit Sitz des Veranstalters in der EU gilt in der Regel deutsches Recht, ungeachtet des Reiseziels. Die Erfüllung der Reiseleistungen im Drittland kann von dortigen Gegebenheiten beeinflusst werden, doch die vertragliche Haftung basiert weiter auf deutschem Reiserecht. Wer nur Bausteine selbst bucht, unterliegt hingegen häufig dem Recht des jeweiligen Gastlandes.

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