Antwortdatum: 15.01.2025
Pressefreiheit bezieht sich traditionell auf Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Online-Publikationen), die weitgehend privatwirtschaftlich organisiert sind. Rundfunkfreiheit meint Radio- und Fernsehangebote, die wegen ihrer technischen Beschränkungen (Frequenzknappheit) und größeren Breitenwirkung stärker reguliert werden. So entstand historisch die getrennte Behandlung. Heute verschwimmen die Grenzen durch digitale Medien, doch die Unterscheidung besteht weiter im Verfassungsrecht.