Antwortdatum: 11.01.2025
Satire genießt einen weiten Kunst- und Meinungsfreiheits-Schutz, darf übertreiben und provozieren. Jedoch überschreitet Schmähkritik die Grenze, wenn die persönliche Herabsetzung dominiert. Gerichte betrachten kontextbezogen, ob noch eine Auseinandersetzung in satirischer Form vorliegt oder ob es reine persönliche Diffamierung ist. Dann kann strafbare Beleidigung vorliegen.