Antwortdatum: 31.12.2024
Lebensmittel und Futtermittel werden zusammen im LFGB geregelt, um eine durchgängige Sicherheit entlang der Kette (Farm to Fork) zu gewährleisten. Futtermittelrecht betrifft Tierfutter, Kontrollen und Kennzeichnung. Lebensmittelrecht bezieht sich auf Produkte für den menschlichen Verzehr. Beide Bereiche haben jeweils spezielle EU-Verordnungen (z.B. VO (EG) Nr. 183/2005 für Futtermittelhygiene).