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Wie unterscheidet man Kuration und Prävention juristisch bei Heilbehandlungen?

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Frage vom Besucher

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07.01.2025

Hat das Auswirkungen auf Kostenerstattung?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

Kuration meint Heilung oder Linderung einer Krankheit, Prävention zielt auf Vorbeugung. Gesetzliche Kassen müssen kurative Leistungen übernehmen, Präventionsmaßnahmen nur teils (z.B. Impfungen, Check-ups). Die GKV bietet prophylaktische Vorsorgeuntersuchungen an, aber nicht alle prophylaktischen Maßnahmen werden finanziert. Juristisch werden sie anders eingestuft im SGB V.

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