Antwortdatum: 09.01.2025
Kuration meint Heilung oder Linderung einer Krankheit, Prävention zielt auf Vorbeugung. Gesetzliche Kassen müssen kurative Leistungen übernehmen, Präventionsmaßnahmen nur teils (z.B. Impfungen, Check-ups). Die GKV bietet prophylaktische Vorsorgeuntersuchungen an, aber nicht alle prophylaktischen Maßnahmen werden finanziert. Juristisch werden sie anders eingestuft im SGB V.