Antwortdatum: 05.01.2025
Eine Liquidation nach § 60 GmbHG erfolgt freiwillig, wenn die Gesellschafter beschließen, die GmbH zu beenden und alle Schulden begleichen können. Dann wird ein Liquidator bestellt, der das Vermögen verwertet und an die Gesellschafter ausschüttet. Eine Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei Liquidation ist keine Zahlungsunfähigkeit vorhanden.