Antwortdatum: 11.11.2024
Beim Speditionsvertrag organisiert der Spediteur den Transport, schließt jedoch meist im eigenen Namen Frachtverträge ab. Seine Hauptpflicht besteht in sorgfältiger Auswahl und Anweisung des Frachtführers. Die Haftung beschränkt sich auf Sorgfaltspflichten als Vermittler. Beim Frachtvertrag hingegen haftet der Frachtführer direkt für die ordnungsgemäße Beförderung und Ablieferung. Manchmal agiert ein Spediteur zugleich als Frachtführer (Selbsteintritt), wodurch er die Pflichten eines Frachtführers übernimmt.