Wie unterscheidet sich eingetragener Designschutz vom ’nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster‘? - Anwalte-de.com
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Wie unterscheidet sich eingetragener Designschutz vom ’nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster‘?

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Frage vom Besucher

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31.10.2024

Mir ist unklar, was der Vorteil einer formalen Eintragung ist, wenn es doch auch ein nicht eingetragenes Designrecht für die EU geben soll.

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit Veröffentlichung des Designs in der EU, bietet aber nur 3 Jahre Schutz gegen Nachahmungen. Es schützt allein gegen ‚Nachahmung‘ (Identkopien). Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) hat bis zu 25 Jahre Laufzeit (in 5-Jahres-Schritten verlängerbar) und bietet umfassenderen Schutz. Bei Rechtsstreitigkeiten ist es leichter durchsetzbar, da man eine Eintragungsurkunde hat. Wer langfristigen und sicheren Schutz anstrebt, sollte die Eintragung bevorzugen.

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