Antwortdatum: 11.11.2024
Factoring betrifft meist kurz- bis mittelfristige Forderungen und beinhaltet oft Servicefunktionen wie Debitorenmanagement. Forfaitierung bezieht sich auf den Ankauf einzelner, i. d. R. langfristiger Exportforderungen, häufig abgesichert durch Wechsel oder Garantien. Die Forfaitierung entlastet den Exporteur von Ausfallrisiken, wobei der Forfaiteur eine 'ohne Regress'-Übernahme der Forderung anbietet. Factoring kann kontinuierlicher erfolgen, während Forfaitierung meist projektbezogen ist. Rechtlich gilt zu prüfen, ob Abtretungsverbote in den Verträgen existieren und ob zur Absicherung Exportkreditversicherungen oder staatliche Garantien eingebunden werden.