Antwortdatum: 18.12.2024
Man kann nicht gleichzeitig ALG II und Wohngeld beziehen, da ALG II bereits die Kosten der Unterkunft abdeckt. Wohngeld ist für Menschen, die nicht auf ALG II angewiesen sind, aber ein geringes Einkommen haben. Wer ALG II bezieht, wird vom Wohngeld ausgeschlossen. Lediglich Personen mit geringem Einkommen, das über Hartz-IV-Niveau liegt, haben Anspruch auf Wohngeld.