Antwortdatum: 04.12.2024
Ein in Deutschland errichtetes, gültiges Testament bleibt gültig, auch wenn man ins Ausland zieht, sofern das internationale Privatrecht die Wirksamkeit anerkennt. Im Ausland können aber andere Formvorschriften gelten. Für Deutsche kann das deutsche Erbrecht bei Personensachen weiter gelten, je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Es empfiehlt sich, bei Auslandsbezug einen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht zu konsultieren, um keine Unwirksamkeit zu riskieren.