Antwortdatum: 13.01.2025
Eine 'Matching Offer Clause' gibt einem abgebenden Verein oder einem Mitinhaber an Transferrechten das Recht, ein identisches Angebot zu 'matchen', um den Spieler zu halten oder ihn zurückzuholen. Solche Klauseln sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht gegen Kartell- oder Verbandsregeln verstoßen. Juristisch sind es vertragliche Vorrechte, die definieren, dass ein dritter Interessent nur zum Zuge kommt, wenn der Rechteinhaber keine Option ausübt.