Antwortdatum: 18.12.2024
Ja, die Verwendung von Nanomaterialien unterliegt dem EU-Lebensmittelrecht. Seit der LMIV müssen technisch hergestellte Nanomaterialien in der Zutatenliste speziell gekennzeichnet werden ('Nano'). Zudem können sie ins Novel-Food-Verfahren fallen. Eine Zulassung ist nötig, wenn Sicherheit nicht gegeben. Die Forschung hierzu ist noch laufend, weshalb strenge Vorsichtsprinzipien gelten.