Antwortdatum: 22.12.2024
Ja, Fitnesstrainer sind ebenfalls Arbeitnehmer, Arbeitszeitregelungen (max. 8h/Tag, 10h mit Ausgleich) gelten. Sonntags- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn es Ausnahmen oder tarifliche Vereinbarungen gibt. In vielen Studios existieren Teilzeitmodelle, Schichtpläne. Verstöße gegen Pausen- und Ruhezeitvorschriften sind arbeitsrechtswidrig und können Bußgelder für den Arbeitgeber nach sich ziehen.