Antwortdatum: 28.12.2024
Minijobs bis 520 € sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, mit einem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung und für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialabgaben (außer Rentenbeitrag, von dem man sich befreien lassen kann). Midijobs (520,01–2.000 €) haben gleitende Sozialversicherungsbeiträge, bei denen der Arbeitnehmeranteil reduziert ist. Das soll den Übergang in reguläre Arbeit fördern und Teilzeitjobs attraktiver machen.