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Wie verhält sich das Sozialrecht zum Thema ‚Mini- und Midijobs‘?

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Frage vom Besucher

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23.12.2024

Was ist der Unterschied, und wie betrifft das meine Sozialbeiträge?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Minijobs bis 520 € sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, mit einem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung und für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialabgaben (außer Rentenbeitrag, von dem man sich befreien lassen kann). Midijobs (520,01–2.000 €) haben gleitende Sozialversicherungsbeiträge, bei denen der Arbeitnehmeranteil reduziert ist. Das soll den Übergang in reguläre Arbeit fördern und Teilzeitjobs attraktiver machen.

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