Wie verhalte ich mich bei Überbuchungen im Hotel? - Anwalte-de.com

Wie verhalte ich mich bei Überbuchungen im Hotel?

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Frage vom Besucher

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17.12.2024

Manchmal steht man vor Ort und erfährt, dass kein Zimmer frei ist. Kann ich Schadensersatz verlangen?

Website-Administration 21.12.2024
Antwortdatum: 21.12.2024

Ja, der Reiseveranstalter muss eine gleichwertige oder bessere Unterkunft ohne Mehrkosten bereitstellen. Bei erheblichen Unannehmlichkeiten oder wenn eine angemessene Ersatzunterbringung nicht gewährleistet wird, ist das ein Reisemangel. Der Reisende kann Minderung oder Schadensersatz beanspruchen, etwa für Taxikosten oder Telefonate. Eventuell darf man die Reise kündigen, falls es unzumutbar ist.

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