Antwortdatum: 21.12.2024
Ja, der Reiseveranstalter muss eine gleichwertige oder bessere Unterkunft ohne Mehrkosten bereitstellen. Bei erheblichen Unannehmlichkeiten oder wenn eine angemessene Ersatzunterbringung nicht gewährleistet wird, ist das ein Reisemangel. Der Reisende kann Minderung oder Schadensersatz beanspruchen, etwa für Taxikosten oder Telefonate. Eventuell darf man die Reise kündigen, falls es unzumutbar ist.