Antwortdatum: 10.01.2025
Investitionsrecht und Menschenrechte sind parallele Normkomplexe. Investoren selbst können sich nicht direkt auf Menschenrechte berufen, sie berufen sich auf Eigentums- oder faire Behandlung. Staaten hingegen können legitime Menschenrechtsziele verfolgen, was Investoren beschränken könnte. Bei Konflikten versuchen Schiedsgerichte zu berücksichtigen, ob das staatliche Handeln durch Menschenrechtsziele gerechtfertigt ist.