Antwortdatum: 25.12.2024
Das Gesetz enthält Schutzmechanismen: Das Gericht prüft die Eignung des Schuldners, ob kein Missbrauch vorliegt, Gläubiger widersprechen können, und ein Sachwalter überwacht das Management. Bei Pflichtverletzungen kann die Eigenverwaltung aufgehoben und in ein Regelverfahren überführt werden. So wird ein reibungsloser und rechtmäßiger Ablauf gewährleistet.