Antwortdatum: 18.11.2024
Manche Spediteure bestehen auf Wiegescheine von geeichten Waagen, um das genaue Gewicht zu bestimmen. Im Streitfall kann der Absender das Gewicht belegen. Der Empfänger kann bei Verdacht auf Fehlangaben eine Kontrollverwiegung verlangen. Fehlt eine Einigung, lässt sich das gerichtlich klären. In der Praxis regeln Frachtverträge oder ADSp, welche Gewichtsangaben maßgeblich sind und wie Abweichungen zu behandeln sind.