Antwortdatum: 08.01.2025
Bei Erhalt einer Abmahnung sollte man zunächst prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Ein Anwalt kann klären, ob das abgemahnte Werk tatsächlich ohne Erlaubnis genutzt wurde. Hat man eine Erlaubnis oder greift eine Schranke, kann man die Abmahnung zurückweisen. Wenn der Vorwurf teilweise berechtigt ist, kann man über eine modifizierte Unterlassungserklärung und geringere Kosten verhandeln. Wichtig ist, Fristen nicht zu ignorieren, sonst droht eine einstweilige Verfügung. Ein Anwalt hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder bei berechtigten Ansprüchen einen fairen Vergleich zu erreichen. Blind zu unterschreiben wird oft nicht empfohlen.