Antwortdatum: 17.11.2024
Um den Firmennamen (Firma) einer GmbH zu ändern, braucht es einen Gesellschafterbeschluss zur Änderung der Satzung, da der Name in § 3 Abs. 1 GmbHG festgelegt wird. Dieser Beschluss erfordert eine notarielle Beurkundung und in der Regel eine 3/4-Mehrheit. Anschließend reicht man die Satzungsänderung beim Handelsregister ein. Erst nach Eintragung ist der neue Firmenname wirksam. Auch sollten Sie den Marken- und Domaincheck vornehmen, damit es keine Kollision mit fremden Rechten gibt. Der Handelsregistereintrag wird aktualisiert, und Sie müssen neue Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Stempel) anpassen.