Antwortdatum: 11.12.2024
Wenn Sie kurz vor Abschluss stehen, kann man nach dem Examen die Aufenthaltserlaubnis ändern. Zunächst erhalten Absolventen deutscher Hochschulen bis zu 18 Monate zur Jobsuche (§ 16b Abs. 5 AufenthG). Finden Sie eine passende Stelle, beantragen Sie Arbeitserlaubnis (z.B. Blaue Karte). Ein direkter Wechsel ist möglich, aber erfordert Gang zur Ausländerbehörde.