Antwortdatum: 30.11.2024
Man kann eine Auflage formulieren: 'Meine Erben sollen für 20 Jahre die Grabpflege zahlen.' Erben sind daran gebunden. Der Testamentsvollstrecker kann überwachen, ob es eingehalten wird. Allerdings kann man nicht über alle Ewigkeiten verfügen, weil es an Realisierbarkeit scheitern könnte. Auch Friedhofsordnungen setzen Grenzen. Meistens akzeptieren Gerichte Anordnungen zur Grabpflege, solange sie realistisch und finanziell möglich sind.