Die GKV übernimmt 'ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche' Leistungen, ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, was erstattungsfähig ist. Bestimmte Leistungen sind ausgeschlossen oder nur im Ausnahmefall möglich. Versicherte können Zusatzversicherungen abschließen, um mehr abzudecken.
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