Antwortdatum: 21.12.2024
Ob Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld einen Rechtsanspruch begründen, hängt davon ab, ob sie arbeits- oder tarifvertraglich zugesichert sind oder ob im Betrieb eine betriebliche Übung entstanden ist. Wenn der Arbeitgeber solche Sonderzahlungen über mehrere Jahre vorbehaltlos zahlt, kann ein Anspruch entstehen. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Vertrag kann das teilweise verhindern. Prüfen Sie, ob eine entsprechende Klausel existiert. Auch ein Tarifvertrag kann Ihnen Weihnachts- oder Urlaubsgeld sichern. Bei Fragen zur Durchsetzung Ihres Anspruchs empfiehlt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine anwaltliche Beratung.