Antwortdatum: 13.01.2025
Dreidimensionale Marken sind möglich, wenn die Form Unterscheidungskraft besitzt und nicht durch die bloße technische Funktion oder übliche Verpackungsgestaltung vorgegeben ist. Das DPMA oder EUIPO prüft, ob die Form in Verbindung mit der Ware als Kennzeichen wahrgenommen wird. Funktionelle Formen sind ausgeschlossen. Wer erfolgreich eine 3D-Marke bekommt, kann Nachahmungen verbieten, falls Verwechslungsgefahr vorliegt. Bekannte Beispiele sind spezielle Flaschenformen oder Produktgestaltungen großer Marken.