Antwortdatum: 08.11.2024
Echte Ausgrabungen unterliegen Denkmalschutzrecht. Man benötigt eine Ausgrabungsgenehmigung. Ein Filmteam kann nicht einfach Bodendenkmäler öffnen. Meist sind Requisiten oder Kulissen im Studio die Lösung. Will man an historischen Grabungsstätten drehen, ist die Genehmigung von Archäologiebehörden und Grundstückseigentümern nötig. Eingriffe in geschützte Bodenbereiche sind streng geregelt.