Antwortdatum: 31.10.2024
Das Arbeitszeitgesetz sieht keine generelle Vergütungspflicht für Reisezeiten vor. Ob und wie Reisezeiten bezahlt werden, hängt meist von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ab. Bei Dienstreisen ins Ausland werden oft Spesen gemäß den lohnsteuerlichen Pauschalen gezahlt. Mahlzeiten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen können ersetzt werden, wenn Ihr Arbeitgeber das so festlegt. Prüfen Sie betriebliche oder tarifliche Regelungen. Wichtig ist, dass Sie Reisekostenbelege sammeln und rechtzeitig einreichen. Existiert keine klare Regelung, sollten Sie das Thema schriftlich ansprechen und ggfs. eine Zusatzvereinbarung treffen.