Antwortdatum: 03.11.2024
Der One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Deklaration von Umsatzsteuer für EU-weite B2C-Lieferungen. Händler können sich in einem EU-Land registrieren und dort ihre gesamte Auslandsumsatzsteuer melden, statt in jedem Land separat. Bei Lieferungen in Drittstaaten gelten Export- und Zollregeln. Bei Importen innerhalb der EU kann eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die detaillierte Handhabung hängt von Schwellenwerten und dem jeweiligen Zielland ab.