Antwortdatum: 01.01.2025
Sie gelten meist als 'Telemedien auf Abruf' (Video-on-Demand), nicht als linearer Rundfunk. Der Medienstaatsvertrag erweitert aber manche Pflichten auf große Plattformen, z.B. Jugendschutz, Diskriminierungsverbot. Eine Rundfunklizenz brauchen sie nicht, da kein linearer Sendeplan. Trotzdem müssen sie Kennzeichnungsregeln und Jugendschutz beachten.