Antwortdatum: 24.12.2024
Kryptowährungen gelten steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG). Bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei, darüber hinaus steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Staking, Mining oder gewerbliche Handelstätigkeiten unterliegen gesonderten Regeln. Bei betrieblichen Kryptogeschäften gelten Buchführungs- und Gewinnermittlungsvorschriften.