Antwortdatum: 01.01.2025
Online-Händler müssen vor Vertragsschluss dieselben Informationen bereitstellen, die sonst auf der Verpackung stehen (Zutatenliste, Allergene, Nettofüllmenge, MHD etc.). Die LMIV schreibt vor, dass der Verbraucher online schon dieselben Informationen erhält. Zusätzlich gelten Verbraucherrechte (Widerruf) und Pflichten zum Impressum, Datenschutz. Der Händler haftet dafür, dass die Angaben korrekt und leicht zugänglich sind.