Antwortdatum: 06.11.2024
Lizenzen und Patente gehören zur Masse. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob er Lizenzverträge fortsetzt oder kündigt (falls vertraglich möglich). Bei ausschließlichen Lizenzen kann der Lizenznehmer oft ein fortbestehendes Nutzungsrecht behalten. Besteht aber Unsicherheit, ob der Verwalter ablehnt, muss man vertragliche Klauseln prüfen oder mit dem Verwalter verhandeln.