Antwortdatum: 15.12.2024
Früher gab es im EnEG/EnEV Pläne, alte Nachtspeicherheizungen ab einem bestimmten Alter zu verbieten. Diese Vorgaben wurden jedoch durch politische Entscheidungen abgemildert. Heutzutage besteht kein generelles Verbot von Nachtspeicheröfen, aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht strenge Vorgaben für den Energiestandard. Nachtspeicher sind oft weniger effizient, verursachen hohe Stromkosten und passen schlechter zur Klimabilanz. Dennoch sind sie nicht pauschal untersagt. Wer neu baut, muss die Mindestanforderungen im GEG erfüllen, was Nachtspeicherheizungen meist unattraktiv macht. Im Bestand ist es rechtlich nicht zwingend, sie zu entfernen. Es kann jedoch wirtschaftlich sinnvoll sein, auf moderne Systeme umzusteigen.