Antwortdatum: 12.12.2024
Bei Reha geht es um Wiederherstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit oder um Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Die Zuständigkeit richtet sich danach, welcher Sozialleistungsträger das 'vorrangige Interesse' hat. Für Berufstätige übernimmt oft die Rentenversicherung medizinische Reha, um Erwerbsfähigkeit zu sichern. Für nicht Erwerbstätige oder Ältere ist es häufig die Krankenkasse. Es gibt das 'Heranziehungsverfahren', wenn mehrere Träger in Frage kommen.