Antwortdatum: 07.01.2025
Die Stromkennzeichnungspflicht ist im Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromkennzeichnungsverordnung verankert. Energieversorger müssen ihre Kunden jährlich über die Herkunft ihres Stroms und die damit verbundenen Umweltauswirkungen informieren. Bei Verstoß, etwa falsche Deklaration oder Fehlen der Kennzeichnung, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die von den zuständigen Landes- oder Bundesbehörden geahndet wird. Auch Verbraucherschutzorganisationen oder Mitbewerber können wettbewerbsrechtlich gegen irreführende Angaben vorgehen. Geldbußen oder Abmahnungen sind möglich. Häufig überwacht die Bundesnetzagentur oder Kartellbehörde, ob die Anbieter ihre Kennzeichnungspflichten erfüllen.