Antwortdatum: 15.12.2024
SGB X umfasst Verfahrensvorschriften für Sozialleistungsangelegenheiten: Bekanntgabe von Bescheiden, Anhörungspflichten, Datenschutz, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten, Widerspruchsverfahren usw. Es schafft faire, transparente Regeln im Umgang zwischen Bürgern und Sozialbehörden. Wer einen Bescheid erhält, kann darin die Rechtsbehelfsbelehrung lesen, die sich an SGB X orientiert.