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Wie wird bei Eheschließung das Einkommen im Sozialrecht betrachtet?

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Frage vom Besucher

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27.12.2024

Werden Ehepartner füreinander verantwortlich im ALG-II-Bezug?

Website-Administration 30.12.2024
Antwortdatum: 30.12.2024

Verheiratete bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet. Bei der Berechnung des ALG II wird zunächst der gemeinsame Bedarf ermittelt und dann das Gesamteinkommen abgezogen. Ähnlich beim SGB XII, sofern es um Ehegatten geht, kann eine Unterhaltspflicht vorliegen. Entscheidend ist die eheliche Einstehensgemeinschaft.

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