Antwortdatum: 26.11.2024
Zuerst befriedigt man sämtliche Gläubiger. Dann werden Rückstellungen gebildet für eventuelle strittige Forderungen. Was übrig bleibt, nennt man Liquidationserlös. Dieser wird gemäß Beteiligungsquoten oder Satzungsregelung an die Gesellschafter verteilt. Gibt es Regelungen im Gesellschaftsvertrag über eine bevorzugte Kapitalrückzahlung an bestimmte Gesellschafter, sind diese zu beachten. Zuletzt schließt man die Liquidation ab und meldet die Gesellschaft zur Löschung an.