Antwortdatum: 18.12.2024
Personen genießen Schutz ihres Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG). Eine Ausstellung ist ein halböffentlicher Raum. Wer dort Personen erkennbar ablichtet und veröffentlicht, braucht deren Einwilligung, es sei denn, Ausnahmen wie 'Beiwerk' oder 'Versammlungen' greifen. Einfaches Filmen oder Fotografieren von Besuchern ohne Zustimmung kann Persönlichkeitsrechte verletzen.