Antwortdatum: 05.01.2025
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt und findet bei Scheidung automatisch statt, sofern die Ehe länger als drei Jahre dauerte (Ausnahmen möglich). Das Familiengericht ermittelt die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner – etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersversorgung oder privaten Rentenversicherungen. Dann werden die Ansprüche ausgeglichen, sodass beide in etwa gleiche Versorgungsanrechte haben. Die beteiligten Versorgungsträger müssen Informationen liefern, und das Gericht erlässt einen Beschluss, der an die Rentenkasse weitergeleitet wird. Eine ausdrückliche Beantragung ist nicht nötig, kann aber unter bestimmten Umständen ausgeschlossen oder modifiziert werden (z. B. durch notariellen Ehevertrag).